Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:23 |
A1.11: Wahlordnung § 5 - § 7
Antragstext
§ 5 Votenvergabe für die Wahlvorschläge für die Stadtbezirksbeiräte
(1) Die Votenvergabe für die Kandidat*innen der Stadtbezirksbeiräte erfolgt
grundsätzlich durch die wahlberechtigten Mitglieder im gesamten Stadtverband.
Die Zahl der zu vergebenden Voten richtet sich nach der Zahl der wahrscheinlich
im jeweiligen Stadtbezirksbeirat zu besetzenden Plätze. Bewerber*innen müssen
ihren Wohnsitz im Gebiet des Stadtbezirksbeirates haben, für dessen Votum sie
sich bewerben. Eine Wahl nur durch die anwesenden Mitglieder, die im
entsprechenden Stadtteil wohnhaft sind, kann durch die Mitgliederversammlung auf
Antrag beschlossen werden. Bewerbungen sollen dem Stadtvorstand schriftlich
angezeigt werden. Die Bewerbung um ein Votum für die Stadtbezirksbeiräte stehen
auch Bewerber*innen offen, die nicht Mitglied des Stadtverbands sind. Voten
sollen für jeden Stadtbezirksbeirat quotiert mit mind. hälftiger Vergabe an
Frauen und TINO-Personen erfolgen.
§ 6 Wahlen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu Bundes- oder
Landtagswahlen
(1) Zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu den Wahlen zum Bundestag oder
zum Sächsischen Landtag sind Aufstellungsversammlungen im Sinne der Wahlgesetze
durchzuführen. Hierzu ist durch die Aufstellungsversammlungen eine eigene
Wahlordnung für die Aufstellungsversammlung zu beschließen. Die
Aufstellungsversammlung kann beschließen, Teile dieser Wahlordnung sinngemäß
anzuwenden.
§ 7 Sonstige Wahlen und Voten
Für Wahlen in sonstige Ämter und Positionen sowie für die Vergabe von Voten
durch den Stadtverband und für Vorschläge des Stadtverbands für die Besetzung
kommunaler Wahlbeamt*innen gelten die Regelungen des § 3.
Die Wahlordnung wurde am XXX durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft
gesetzt und ersetzt die bis dahin gültige Wahl- und Geschäftsordnung.
Kommentare